Kann ein unverheirateter Partner in Steuererklärungen als abhängig geltend gemacht werden?

Kann ein unverheirateter Partner in Steuererklärungen als abhängig geltend gemacht werden?

Es gibt viele Gründe, warum Sie sich dafür entscheiden, als unverheiratetes Paar mit Ihrem Lebensgefährten zusammenzuleben, anstatt zu heiraten. Wenn die Ehe nicht in Ihren Plänen enthalten ist, können Sie Geld und Ärger sparen, wenn Sie wissen, wie sich Ihr Beziehungsstatus auf Ihre Steuern auswirkt, wenn es Zeit ist, eine Akte einzureichen.

Das IRS erkennt unverheiratete Partner in Bezug auf Steuern nicht an. Während verheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung einreichen können, ist dies bei unverheirateten Paaren nicht der Fall. Möglicherweise können Sie jedoch Ihren unverheirateten Partner als abhängig von Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn Ihre Lebensumstände bestimmte Kriterien erfüllen.

Angenommen, Ihr unverheirateter Partner ist ein Erwachsener, müssen vier wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein, um ihn als abhängig von Ihrer Steuererklärung geltend zu machen:

  • Sie dürfen nicht berechtigt sein, Ihren unverheirateten Partner als qualifiziertes Kind zu beanspruchen. Keine Person, die älter als 23 Jahre oder älter als 18 Jahre ist und nicht Vollzeit zur Schule geht, kann als qualifiziertes Kind beansprucht werden, es sei denn, sie ist vollständig und dauerhaft behindert.
  • Ihr unverheirateter Partner muss das ganze Steuerjahr bei Ihnen gelebt haben.
  • Das Bruttoeinkommen Ihres unverheirateten Partners für das betreffende Jahr darf 4.000 USD nicht überschreiten. Das Bruttoeinkommen ist die Summe aller Einkünfte, die nicht steuerfrei sind. Dieser Betrag kann sich jedes Jahr ändern. Erkundigen Sie sich beim IRS nach dem aktuellen Betrag.
  • Sie müssen mehr als 50% der notwendigen finanziellen Unterstützung Ihres unverheirateten Partners leisten. Dies umfasst Wohnkosten, Reparaturen zu Hause, Lebensmittel und Kleidung sowie Kosten für Bildung, Medizin und Reisen.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie Ihre Steuererklärung auf Formular 1040 oder 1040a erstellen und Ihnen den Namen, die Sozialversicherungsnummer und die Beziehung Ihres unverheirateten Partners mitteilen.

Hier sind einige andere Dinge zu beachten:

  • Sie können einen unverheirateten Partner nur dann als abhängig von Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn die Tatsache, dass Sie zusammenleben, nicht gegen lokale oder staatliche Gesetze verstößt. Einige Staaten verbieten immer noch das Zusammenleben, die Unzucht und die Sodomie. Wenn Sie in einem dieser Bundesstaaten leben und die anderen 4 Kriterien erfüllen, sollten Sie Ihren unverheirateten Partner weiterhin als abhängig melden. Beachten Sie jedoch, dass IRS den Abzug möglicherweise nicht zulässt.
  • Wenn Ihr Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist, bei der er für das betreffende Jahr eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht hat, können Sie nicht geltend machen, dass er von Ihrer Steuererklärung für dieses Jahr abhängig ist. Sie können dies nur tun, wenn Ihr Partner und sein Ehemann in diesem Jahr nicht über genügend Einkommen verfügten, um eine Steuererklärung einzureichen, und dies nur, um eine Steuererklärung zu erhalten. Diese Regel gilt sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Paare.
  • Um Ihren unverheirateten Partner als abhängig von Ihrer Steuererklärung zu beanspruchen, muss er Staatsbürger der Vereinigten Staaten, Mexikos oder Kanadas sein.

Wenn Sie Ihren unverheirateten Partner als abhängig von Ihrer Steuererklärung beanspruchen, erhalten Sie dieselben Steuervorteile wie bei der Beantragung eines Kindes - eine Befreiung, die letztendlich Ihre Steuerbelastung für das Jahr senken kann. Informationen erhalten Sie von einem erfahrenen Familienanwalt oder Steuerberater.

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