Wie Narzissten Future Fakeing nutzen, um Sie zu manipulieren
Psychische Gesundheit / 2025
Es gibt viele Gesetze, die die Eigentumsrechte von Ehepaaren regeln. Mit Ausnahme einer Handvoll Staaten, die inländische Partnerschaften oder zivile Gewerkschaften anerkennen, haben die meisten Staaten jedoch keine Gesetze, die Eigentumsrechte für unverheiratete Paare festlegen, die zusammen leben. Wenn Sie unverheiratet sind und zusammen leben, müssen Sie die entsprechenden Schritte unternehmen, um Ihre Beziehung aufrechtzuerhalten und die Eigentumsrechte jeder Partei festzulegen.
Um rechtlich festzulegen, wie Sie und Ihr Partner im Verlauf Ihrer Beziehung und danach Eigentum besitzen werden, müssen Sie Ihre Absichten in einem schriftlichen Vertrag darlegen. Diese Art von Vertrag zwischen zusammenlebenden, unverheirateten Paaren wird üblicherweise entweder als 'Lebensgemeinschaftsvertrag', 'nichtehelicher Vertrag' oder 'Zusammenlebensvertrag' bezeichnet.
Unverheiratete Paare, die in Erwartung einer intimen Beziehung zusammenleben, können eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der festgelegt wird, wie ihr Vermögen aufgeteilt wird, wenn und wann sie sich trennen, und was passieren soll, wenn einer von ihnen stirbt. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und durchgesetzt werden, wenn die Beziehung oder die Lebensgemeinschaft endet.
Eine schriftliche Vereinbarung ist besonders wichtig, wenn Sie zusammen ein Haus kaufen und in diesem Fall alle folgenden Probleme lösen sollten:
1. Wie Sie beabsichtigen, das Eigentum an der Immobilie zu übernehmen - In einigen Staaten können Sie den Titel eines „Mitmieters mit Überlebensrecht“ behalten. Wenn einer von Ihnen stirbt, erbt der andere das Haus in seiner Gesamtheit. Alternativ möchten Sie möglicherweise den Titel als „Mieter gemeinsam“ behalten. Auf diese Weise kann jeder von Ihnen angeben, wer Ihren Anteil an der Immobilie in Ihrem Testament oder in Ihrem Vertrauen erhält.
2. Wie viel Prozent des Hauses besitzt jeder von Ihnen? - In den meisten Staaten müssen Mitmieter gleiche Anteile besitzen.
3. Was soll mit dem Haus passieren, wenn Sie sich trennen? - Muss eine Partei von der anderen ausgehen oder muss das Haus verkauft und der Erlös aufgeteilt werden? Wenn Sie sich nicht darauf einigen können, welche Partei die andere auskaufen soll, welche Partei erhält die erste Wahl?
Fast jeder Staat setzt schriftliche Verträge zwischen unverheirateten Paaren durch. Je länger Sie zusammenleben, desto wichtiger ist es, einen Vertrag abzuschließen, in dem festgelegt ist, wem was gehört. Andernfalls könnten Sie mit einem ernsthaften (und möglicherweise teuren) Rechtsstreit konfrontiert werden, wenn Sie sich trennen, und Sie können sich nicht darauf einigen, wie das gemeinsam erworbene Eigentum aufgeteilt werden soll.
In Ermangelung eines Vertrags, in dem festgelegt ist, wie mit geteiltem Einkommen und gemeinsamem Eigentum umgegangen werden soll, ist es für die Gerichte äußerst schwierig zu wissen, was während der Beziehung vor sich ging. Wenn die Beziehung zwischen den Parteien eine enge Beziehung war und kein Vertrag bestand, wird es für eine Partei ziemlich schwierig sein, die andere zu verfolgen, um überhaupt ein gemeinsames Einkommen zurückzugewinnen.
Wie Sie sehen, ist es für zusammenlebende, unverheiratete Paare äußerst wichtig, eine Vereinbarung zu treffen, in der das Eigentumsrecht jeder Partei während der Beziehung und / oder am Ende der Beziehung festgelegt ist. Andernfalls können Sie in einen komplizierten und teuren Rechtsstreit darüber geraten, wem was gehört.
Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann Ihnen bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung helfen, die Ihr Eigentumsrecht festlegt und Ihnen hilft, Ihre Interessen zu schützen, falls Ihre Beziehung in einem Konflikt um Eigentumsrechte endet. Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, um eine kostenlose Beratung zu erhalten.
Teilen: