FAQ: Eigentumsrechte von unverheirateten Paaren

FAQ: Eigentumsrechte von unverheirateten Paaren

Hier sind einige häufig gestellte Fragen, die unverheiratete Paare habenÜberihre Eigentumsrechte:

1. Welche Themen sollte meine Eigentumsvereinbarung abdecken?

Wenn Sie derzeit in einer Beziehung mit jemandem stehen und zusammen leben oder planen, entweder vor der Heirat oder statt zu heiraten, sollten Sie überlegen, ob eine Eigentumsvereinbarung in Ihrer speziellen Situation hilfreich sein kann oder nicht.

In vielerlei Hinsicht können Immobilienverträge in der langen Liste der Versicherungspolicen, die Sie möglicherweise abschließen, einfach als eine weitere angesehen werden. Im Falle von Eigentumsvereinbarungen „versichern“ Sie jedoch Entscheidungen über Geld- und Eigentumsfragen im Zusammenhang mit Ihrem Zusammenleben als unverheiratetes Paar im Falle einer Trennung.

Hier sind einige der häufigsten Probleme, die Paare manchmal in der Immobilienvereinbarung ansprechen müssen:

  • Die Aufteilung des Eigentums: Wie werden Sie das Eigentum besitzen und teilen, das jeder von Ihnen in die Beziehung einbringt oder das Sie gemeinsam erwerben? Wie wird die Immobilie im Falle einer Trennung aufgeteilt? Wer darf was behalten?
  • Unterstützung für einen abhängigen Partner: Wird es im Falle einer Trennung eine finanzielle Abrechnung oder Unterstützung für einen finanziell abhängigen Partner geben? Wenn ja, wie viel und / oder wie lange?
  • Schulden: Wer ist für die Begleichung welcher Schulden verantwortlich? Wer ist für die Hypothek oder Miete des Hauses verantwortlich?
  • Verschiedene Probleme: Wer muss ausziehen, wenn Sie sich trennen? Wer darf bestimmte Gegenstände wie Möbel oder Kunstwerke aufbewahren? Wer ist für bereits bestehende oder zukünftige Schulden verantwortlich?

2. Wann sollte ich eine Immobilienvereinbarung in Betracht ziehen?

Viele Menschen haben den Eindruck, dass nur wohlhabende Paare Eigentumsvereinbarungen benötigen. Zwar haben beide Partner nur sehr wenig Vermögen und keine Kinder, doch ist es weitaus unwahrscheinlicher, dass das Paar eine Eigentumsvereinbarung benötigt. Es gibt jedoch viele Situationen, in denen Paare mit moderateren Mitteln von einem klaren Verständnis ihrer gegenseitigen Verpflichtungen profitieren würden sind zueinander.

Je mehr Vermögenswerte Sie erwerben und je länger Sie zusammenleben, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine umfassende Immobilienvereinbarung ein nützliches Instrument ist. Insbesondere gibt es drei Situationen, in denen eine Immobilienvereinbarung oft eine gute Idee ist:

  1. Wenn eine Partei über erhebliche Vermögenswerte, Einkünfte oder Erbschaften verfügt, die sie schützen möchten;
  2. Wenn ein Ehepaar im Verlauf der Beziehung gemeinsam bedeutendes Eigentum erworben hat oder plant, dieses Eigentum zu erwerben; und
  3. Wenn Sie sich nur für kurze Zeit kennen.

In beiden Situationen treten automatisch bestimmte Bedenken hinsichtlich der Erwartungen der einzelnen Partner auf, und in einer Immobilienvereinbarung kann festgelegt und geklärt werden, was von jedem von Ihnen zu erwarten ist.

3. Wenn mein Partner und ich zusammen ein Haus kaufen. Wie sollen wir in unserer Eigentumsvereinbarung damit umgehen?

Zwei unverheiratete Personen können ein gemeinsames Interesse an Eigentum schaffen, indem sie es gemeinsam erwerben, beide Namen auf den Titel setzen und die Form des Titels wählen, unabhängig davon, ob es sich um ein gemeinsames Mietverhältnis (mit oder ohne Überlebensrecht) oder ein gemeinsames Mietverhältnis handelt.

Miteigentum kann besonders kompliziert werden, wenn zwei unverheiratete Partner zum Kauf von Eigentum beitragen, aber nur der Name eines Partners auf dem Titel steht oder wenn nur ein Partner für den Kauf bezahlt, aber beide Namen auf dem Titel stehen.

Wenn Sie eine Immobilie mit Ihrem unverheirateten Partner besitzen oder erwerben möchten, kann Ihnen eine Immobilienvereinbarung dabei helfen, diese Probleme zu lösen, indem klar festgelegt wird, wie Ihre Immobilie aufgeteilt werden soll, wenn Ihre Beziehung endet.

Eigentumsrechte von unverheirateten Paaren

4. Was ist Palimon? Und sollte es in einer Immobilienvereinbarung geregelt werden?

Da es so üblich ist, dass selbst die längsten und engagiertesten Beziehungen irgendwann zu Ende gehen, wäre es für jeden unverheirateten Partner, der für finanzielle Unterstützung vom anderen Partner abhängig wird, ratsam, eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung zu treffen, in der die Absichten des Paares in Bezug auf finanzielle Unterstützung dargelegt werden das Ereignis einer Trennung.

Während ein verheirateter Partner, der aus dem Erwerbsleben ausscheidet, wahrscheinlich einen gewissen Schutz vor den möglichen Folgen einer Scheidung in Form von Unterhalt und gemeinsamem ehelichem Eigentum hat, hat ein unverheirateter Partner, der die Erwerbsbevölkerung verlässt, keinen solchen Schutz.

Palimony ist ein Begriff, der verwendet wird, um finanzielle Unterstützung zu beschreiben, die gesetzlich erforderlich ist, um nach einer Trennung von einem unverheirateten Partner an den anderen gezahlt zu werden. Es gibt jedoch keine „Palimonie“, es sei denn, die unverheirateten Partner haben eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der eindeutig festgelegt ist, dass ein Partner verpflichtet ist, den anderen Partner nach Beendigung der Beziehung zu unterstützen. Eine ordnungsgemäß ausgeführte Eigentumsvereinbarung kann diesem Partner ein Recht auf weitere Unterstützung geben, wenn die Beziehung endet.

5. Mein Partner hat ein viel höheres Einkommen als ich. Sollte der Immobilienvertrag abdecken, wer Anspruch auf das Einkommen meines Partners hat und was wir damit kaufen?

Neben der Sicherheit eines finanziell abhängigen Partners sollte eine Immobilienvereinbarung getroffen werden Dazu gehört auch der Schutz des Partners mit deutlich höheren Einkommens- oder Finanzmitteln.

Unter bestimmten Umständen kann die Vermischung von Einkommen und finanziellen Ressourcen zu einem unbeabsichtigten gemeinsamen Eigentumsinteresse zwischen dem finanziell schwächeren Partner und dem finanziell wohlhabenderen Partner führen.

Wenn das Paar beispielsweise ein gemeinsames Bankkonto hat, hat jede Partei möglicherweise Anspruch auf 50% des Restbetrags, wenn sie sich trennt, es sei denn, in einer Vereinbarung ist das Eigentum in einem anderen Prozentsatz festgelegt. Dies sollte auch eine Überlegung sein, wenn das Paar Artikel zusammen kauft. Andere Arten von gemeinsamen Vermögenswerten oder Konten mit erheblichem Wert sollten ebenfalls in Ihrer Immobilienvereinbarung behandelt werden.

6. Wenn einer von uns während der Beziehung stirbt, wie viel Eigentum wird der Überlebende erben?

Da unverheiratete Paare nicht die gleichen Rechte wie verheiratete Paare haben, erben unverheiratete Partner nicht automatisch das Vermögen des anderen. Wenn also ein Partner ohne Willen stirbt, wird sein Vermögen gemäß dem staatlichen Recht verteilt, und in den meisten Fällen geht dieses Vermögen an Geschwister und andere Verwandte und sehr selten an den überlebenden Partner.

Aus diesem Grund ist es für unverheiratete Partner wichtig, Testamente, lebende Trusts und andere rechtliche Dokumente zu erstellen und das Eigentum in einem gemeinsamen Mietverhältnis zu halten, um sicherzustellen, dass ihr Vermögen nach ihren Wünschen aufgeteilt wird.

7. Bin ich finanziell für die Schulden meines unverheirateten Partners haftbar?

Viele Menschen betrachten Eigentumsvereinbarungen nur als Mittel, um das Vermögen eines vermögenden Partners im Falle einer Trennung vor dem anderen Partner zu schützen. Dies ist jedoch nur eine mögliche Verwendung für eine Immobilienvereinbarung. Meistens schützt eine Eigentumsvereinbarung das Vermögen beider Partner - nicht voneinander, sondern vor Gläubigern, unabhängig davon, ob ein Partner mehr Vermögen als der andere hat oder nicht.

Zum Beispiel hat eine Klage gegen einen Partner keine Auswirkungen auf das Eigentum und das Einkommen des anderen Partners, wenn das Paar sein Eigentum und Einkommen getrennt hält. Steuerverbindlichkeiten und Geschäftsschulden wirken sich auch nicht auf das Eigentum und das Einkommen des anderen Partners aus, wenn die ordnungsgemäße Eigentumsvereinbarung vorliegt.

Es ist weitaus besser, im Voraus sicherzustellen, dass Ihr Eigentum und Ihr Einkommen geschützt sind, als einen Anwalt zu bezahlen, um diese Probleme später zu lösen. Mit einer bestehenden Eigentumsvereinbarung können Paare jedes ihrer Objekte spezifisch als getrennt charakterisieren.

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht in dem Staat, in dem Sie leben, um Antworten auf andere Fragen zu den Eigentumsrechten unverheirateter Paare zu erhalten.

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