Wer hat das Sorgerecht für ein Kind?

Wer hat das Sorgerecht für ein Kind?

Wenn sich geschiedene Eltern auf einen vernünftigen Erziehungsplan einigen können, wird dieser normalerweise vom Richter genehmigt. Wenn Eltern jedoch keine Einigung erzielen können, muss der Richter Elternentscheidungen für sie treffen, die auf folgenden Gründen beruhen:

  • Das beste Interesse der Kinder;
  • Welcher Elternteil wird den Kindern wahrscheinlich ein stabileres Umfeld bieten? und
  • Welcher Elternteil wird die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil besser fördern?

Präferenz gegenüber Müttern

In früheren Zeiten war es nicht ungewöhnlich, dass Gerichte der Mutter das Sorgerecht für sehr kleine Kinder übertragen, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen. Diese Regel wurde größtenteils aufgegeben oder wird nur als Tiebreaker verwendet, wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ihre Kinder im Vorschulalter wünschen. In den meisten Staaten vergeben Gerichte das Sorgerecht nur noch im Interesse der Kinder, ohne Rücksicht auf das Geschlecht der Eltern.

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Es sollte jedoch beachtet werden, dass viele geschiedene Eltern mit kleinen Kindern auch ohne Gerichtsbeschluss entscheiden, dass die Mutter das alleinige oder primäre Sorgerecht für die Kinder haben sollte, wobei der Vater einen angemessenen Besuchsplan hat, der sich mit dem Wachstum der Kinder erweitert älter.

Abgesehen davon, wenn eine unverheiratete Mutter ein Kind hat, hat die Mutter immer noch das Sorgerecht für dieses Kind, bis das Gericht etwas anderes sagt.

Gewährung des Sorgerechts an eine andere Person als einen Elternteil

Manchmal ist kein Elternteil in der Lage, das Sorgerecht für die Kinder zu übernehmen, möglicherweise aufgrund von Drogenmissbrauch oder psychischen Problemen. In diesem Fall kann ein Gericht das Sorgerecht für die Kinder einer anderen Person als einem Elternteil - häufig einem Großelternteil - übertragen, der dann zum Erziehungsberechtigten des Kindes wird. Wenn ein Verwandter nicht verfügbar ist, kann das Kind in ein Pflegeheim oder eine öffentliche Einrichtung geschickt werden.

Sorgerechtsfragen für Eltern, die ausziehen

Eltern, die ausziehen und die Kinder beim anderen Elternteil lassen, haben häufig Probleme, das Sorgerecht zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugewinnen. Selbst wenn der Elternteil gegangen ist, um aus einer gefährlichen oder sehr unangenehmen Situation herauszukommen, sendet die Tatsache, dass er oder sie die Kinder mit dem anderen Elternteil zurückgelassen hat, eine Nachricht an das Gericht, dass der andere Elternteil eine geeignete Wahl für das Sorgerecht ist. Daher kann ein Richter zögern, die Kinder zu bewegen, wenn auch nur, um die Routinen der Kinder nicht zu stören.

Sorgerechtsfragen für Eltern, die ausziehen

Sorgerecht und sexuelle Orientierung der Eltern

Nur der District of Columbia hat Gesetze in seinen Büchern, die besagen, dass die sexuelle Orientierung eines Elternteils nicht der einzige Faktor bei der Entscheidung über eine Sorgerechts- oder Besuchsprämie sein kann. In einigen Bundesstaaten - darunter Alaska, Kalifornien, New Mexico und Pennsylvania - haben Gerichte entschieden, dass die Homosexualität eines Elternteils an sich kein Grund für die Verweigerung des Sorgerechts oder des Besuchsrechts sein kann.

In vielen anderen Staaten haben Gerichte entschieden, dass Richter das Sorgerecht oder den Besuch aufgrund der sexuellen Orientierung eines Elternteils verweigern können, jedoch nur dann, wenn sie feststellen, dass sich die sexuelle Orientierung des Elternteils negativ auf das Wohlbefinden des Kindes auswirkt.

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Die Wahrheit ist jedoch, dass es für lesbische und schwule Eltern immer noch schwierig sein kann, in vielen Gerichtssälen das Sorgerecht zu erlangen, insbesondere wenn dieser Elternteil mit einem Partner zusammenlebt. Dies liegt daran, dass Richter häufig von ihren eigenen oder individuellen Vorurteilen beeinflusst werden, wenn sie das Wohl des Kindes berücksichtigen, und möglicherweise nach anderen Gründen als der sexuellen Ausrichtung der Eltern suchen, um das Sorgerecht oder einen angemessenen Besuch zu verweigern.

Jeder LGBT-Elternteil, der sich mit einer umstrittenen Sorgerechtssituation befasst, sollte einen erfahrenen Anwalt um Unterstützung bitten.

Sorgerecht und gleichgeschlechtliche Eltern

Für Eltern des gleichen Geschlechts, die verheiratet oder in einem gleichwertigen Ehezustand registriert sind, werden Sorgerechtsfragen im Wesentlichen genauso behandelt wie bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gericht wird die Rechte beider Elternteile achten und Sorgerechts- und Besuchsentscheidungen auf der Grundlage des Kindeswohls treffen.

Es ist jedoch komplizierter, wenn nur ein Elternteil eines gleichgeschlechtlichen Paares gesetzliche Rechte hat. Dies ist ein relativ häufiges Ereignis, wenn zum Beispiel:

  • Ein Partner adoptiert als einzelne Person, um homophobe Adoptionsregeln zu umgehen.
  • Eine lesbische Mutter gebiert in einem Zustand, in dem die Beziehung des Paares nicht anerkannt wird, so dass ihr Partner nicht als rechtmäßiger Elternteil angesehen wird. oder
  • Ein Paar beginnt eine Beziehung, nachdem ein Kind geboren wurde und der zweite Elternteil kein rechtmäßiger Elternteil ist.

Die Gerichte unterscheiden sich in diesen Fällen stark in Bezug auf das Sorgerecht und das Besuchsrecht des zweiten Elternteils. In einigen Staaten haben Gerichte entschieden, dass eine Person, die eine psychologische Eltern-Kind-Beziehung zum leiblichen Kind eines Partners aufgebaut hat, Anspruch auf Besuch und in einigen Fällen sogar auf den rechtlichen Status als Elternteil hat.

In anderen Staaten erkennen Gerichte nichtbiologische Eltern überhaupt nicht an, da keine genetische oder rechtliche Beziehung zum Kind besteht. Der derzeitige Stand des Gesetzes ist zweifellos unzuverlässig, und die zuverlässigste Vorgehensweise besteht darin, eine Vereinbarung mit dem anderen Elternteil zu vermitteln, anstatt vor Gericht zu gehen und um die Kinder zu streiten, die Sie gemeinsam erzogen haben.

Weitere Informationen zu Sorgerechtsgesetzen in Ihrem Bundesstaat erhalten Sie von einem örtlichen Anwalt für Familienrecht.

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